Der EuGH, Europas höchstes Gericht, stärkt Urheberrechte
Am 25.Januar hat der EuGH zu einer Anfrage eines polnischen Gerichtes entschieden, dass es Europäischem Recht entspricht, bei Urheberverletzungen Schadensersatz zu fordern, der über die reine Abgeltung der Honoraransprüche hinausgeht, die beim rechtmässigem Erwerb der Nutzungsrechte anfallen würden. Letzteres ist leider üblich bei Entscheidungen deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im visuellen Bereich, für visuellen Content im Gegensatz zu Film oder Musik (Stichwort: GEMA-Zuschlag) und ist damit eigentlich eine Aufforderung, Fotografien oder Illustration erst einmal unberechtigt zu nutzen: wenn man erwischt wird, …
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