Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte – das war einmal: Authentizität der Fotografie – ein Fazit

Früher war auch nichts besser. Der Kontext war schon immer ausschlaggebend. Symbolbilder werden durch die Redaktionen so benannt. 100 Worte und ein Bild: was der Kontext aus einem Bild macht.
©Sabine Pallaske Fotografie

Vorab: Das Beitragsbild stammt aus einer Reisereportage über Irland, ist über 25 Jahre alt und noch analog erstellt worden. Die Headline und die BU wurden von mir jetzt erstellt, sind also fiktional. Sie geben meiner Meinung aber gut wieder, wie über Headlines und Bildunterschriften Interpretationen von Bildern erzeugt werden können.

Thomas Hobein und ich haben uns – recht theoretisch- der Wahrnehmung von Bild angenommen.

In fünf Folgen haben wir die „Authentizität“ von Fotografie problematisiert. Ein Resultat: früher war auch nichts besser. Der Kontext war schon immer ausschlaggebend. 

„Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“ wird in dem Moment ausgehebelt, in dem ein Bild in Kontext veröffentlicht, mit einer Bildunterschrift versehen wird. Im Idealfall greift eine Bildunterschrift auf die von Urheber*innen in der IPTC-IIM hinterlegte Information zurück. 

Den Kontext stellen im journalistischem und im PR-Bereich Bildredakteure her. mmm, das Magazin von ver.di setzt sich in den „Bildkritiken“ von Dr. Felix Koltermann praxisnah mit dem Thema auseinander. Bildredakteur*inn*en sind eben mehr als Pixelschubser, die den für den Arbeitgeber preiswertesten Content zusammensuchen, sondern sie sollen als Lotsen durch die Bilderflut arbeiten. Dies gelingt nicht immer bzw. häufig werden (auch bewegte) Bilder in einen Kontext gestellt, der von der Aufnahmesituation und der Intention der Urheber*innen abweicht oder gar nichts mehr damit zu tun hat.

Besonders bei der Weitergabe an Bildagenturen oder Mikrostockplattformen besteht das Risiko: übernehmen diese die von Urheber*innen gelieferten Informationen, überprüfen diese tatsächlich die Nutzung für evt. nicht erlaubten Kontext? 

Im Zweifelsfall steht die Bildunterschrift, der Kontext der Intention der Urheber*innen  diametral entgegen  https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/empoerung-ueber-weltwochetitelbild-erreicht-deutschland/story/22708599 oder https://uebermedien.de/31188/afd-die-partei-mit-den-auslaendischen-models/

Wer über Bildanbieter wie Bildagenturen oder Mikrostockplattformen verteilt, sollte sich deren AGB und den „Lieferantenvertrag“ genau anschauen, um eventuelle Nutzungskonflikten vorzubeugen.

Die Verfügungsgewalt eines/einer Urheber*in visuellen Inhalts über sein/ihr Werk nimmt in dem Maße ab, in dem sein Werk verschiedenen „Verteilern“ zur Verfügung gestellt wird. Waren dies früher Bildagenturen, mit denen Mann/Frau noch kommunizieren konnten, sind das heute auch und zunehmend Verteiler wie Content-Anbieter (die Bildmaterial auch gegen eigene Terms of Trade/AGB unbesehen weitergeben), Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen oder datenweitergebende Medien, die deeplinks auf die Seite des/der Urheber*in setzen /Framing. 

Den schwarzen Peter allerdings nur ganz dem inhaltlichen Kontext zuzuweisen, greift zu kurz. Urheber*innen können Einiges, allerdings Weniges dazu tun, dass ihre Werke (auch ohne zugehörige oder angepasste Veröffentlichung) den Kontext zeigen, in dem sie erstellt sind. Die Möglichkeit dazu haben sie im Ausfüllen der „Metadaten“. Verantwortungsvolle Bildredakteure/Artbuyer benutzen diese – soweit diese dargestellt und auslesbar sind.

Eigentlich sind dies nach europäischem Recht  und nach deutschem Urheberrechtsgesetz Informationen der Urheber*innen, die nicht gelöscht werden dürfen. 

Andererseits überwiegen bei der Suche nach „Metadaten“ die Links, die die Beseitigung dieser Informationen beschreiben, nicht zuletzt die üblichen Plattformen, auf denen Urheber*innen präsent sind: Facebook, Instagram etc… Auch bei namhaften deutschen Pressehäusern werden die Daten beim Download der Bilder von der Website nicht mehr dargestellt, eigentlich peinlich für Verlage, die sich als die letzten Flaggschiffe des Fotojournalismus sehen. Den Copyright-Status als „geschützt“ auszuweisen, ist eigentlich Pflicht. 

Zudem wird – noch- die reine Verlinkung auf eine Website, einen Account höchstgerichtlich als „Zitat“ und nicht als neue Nutzung gewertet: eine Einladung für Urheberrechtsverletzer  (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=73163&pos=0&anz=1 und https://openjur.de/u/896152.html und  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=95643&pos=0&anz=1 )

Diejenigen, die den direkten Kunden, Magazinen, Suchmaschinen und Plattformen durch „visuellen Content“ erst die gewünschte Aufmerksamkeit, Performance und Umsatz generieren – also alle Urheber*innen*- verlieren in dem Moment die inhaltliche wie wirtschaftliche Kontrolle über ihr Werk, in dem sie es auf die im digitalen Zeitalter einzig mögliche Art zeigen: im Internet oder auf Social-Media-Plattformen. 

Das große Manko: die Metadaten mögen noch so ausführlich sein – spätestens beim Präsentieren ausserhalb der eigenen Website ist die Übernahme der IPTC Glückssache.

Die Authentizität einer Fotografie hängt also nicht nur nur von den Urheber*innen ab. Das Fotografen-Bashing zu inszenierten Fotografien z.B. bei Correctiv.org schlägt auf den Falschen ein. Der Fotograf hatte alle Daten bis hin zum Model-Release weitergegeben. Diese waren auch den verantwortlichen Bildredakteur*inn*en verfügbar, das „Gestellte“ des Bildes wurde mit dem Betrachter nicht kommuniziert und ist wohl auch Correctiv entgangen.

Ob und wie die Information übernommen oder der ursprüngliche Kontext oder der Vermerk auf gestellte Fotografien wie auch immer wiedergegeben wird, ist Sache der Bildnutzers, nicht der Fotograf*inn*en. Nicht nur journalistisch tätige Fotograf*inn*en stehen vor diesem Dilemma, es trifft alle, deren Werke digital verfügbar und öffentlich einsehbar sind.

Angesichts der fast nur noch dekorativen Aufgabe von Bildern bei verkürzt dargestellten Zusammenhängen in Medien sollte es heute also eher lauten: „100 Worte und ein Bild…“.

 

Bildquelle Beitragsbild: © Sabine Pallaske Fotografie

 

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