Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder und ihre ästhetetische Qualität.
weiterlesenDie etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder und ihre ästhetetische Qualität.
weiterlesenEs ist eine Binsenwahrheit: Bilder werden heute über das Internet gefunden, in den meisten Fällen über Suchmaschinen und Plattformen wie Facebook, Instagram und anderen. Die Diskussion von Urheberseite dazu: die Suchmaschinen lenken mit den grossformatigen Darstellungen der Werke von den originären Websites ab- neben verlorenem Traffic werden insbesondere nichtgenehmigte Nutzungen beklagt. Für Bildverwender stellt sich die Frage: wie findet man den Urheber, wie kann man ihn kontaktieren?
Es sind eigentlich Basics für Fotografen. …
weiterlesenReform des Urheberrechts, Nutzerfreundlichkeit, InfoSoc-Richtlinie der EU, neue Lizenzmodelle, Grundsatzurteile zu Streaming, Teilen und Posten usw… Urheber wie Nutzer von visuellem Content haben in 2017 so einiges aushalten müssen. Nicht jeder Gesetzentwurf, nicht jede Entscheidung von Gerichten trug zur Klärung bei, manches wurde komplizierter, einiges blieb unverständlich.
Die Diskussion zu Urheber- wie Nutzungsrechten digitaler Werke ist im Fluss. Gesetzgeber und Gerichte versuchen, mit der technischen Entwicklung, mit neuen Distributionskanälen, daraus entstehenden Geschäftsmodellen, der Internationalisierung und der Harmonisierung der Märkte Schritt zu halten. …
weiterlesenWorum ging es?
Ein Fotograf hat einen Kreisverband einer politischen Partei wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt, fordert Lizenzgebühren, 100% Zuschlag wegen fehlendem Urhebervermerk. Zudem waren die Bilder mit dem Logo der politischen Partei versehen. Der Kreisverband hatte die Bilder vom Facebook-Beitrag des Landesvorsitzenden der nämlichen Partei geteilt. Dieser hatte die Bilder von einer Bildagentur bezogen.
Das Landgericht München gab dem Fotografen recht. Die wohl wichtigste Begründung im Urteil des LG München liegt in der Unterscheidung zwischen dem zulässigen Verlinken eine Betrages auch mit Vorschaubild und dem Teilen eines Betrags auf Facebook. …
weiterlesenAufnahmen aus der Luft haben ihre eigene Ästhetik, vermitteln überraschende Sichtweisen und eröffnen oft neue Sichtweisen. Landschaftsaufnahmen, der Blick von oben auf Unternehmensbauten, eigene Produktionsanlagen oder Stadtlandschaften haben einen ganz eigenen Reiz. Die Aufnahmen zum „Sturmtief Xavier“ zeigen das eindeutig. Dem Fotografen Julian Stratenschulte ist ein fast surreales Bild gelungen, die unsere Sehgewohnheiten in Frage stellt.
Was früher nur aus Flugzeugen, Helikoptern, Leichtflugzeugen möglich war, kann heute zum Teil mit Hilfe der „unbemannten Luftfahrtsysteme“, …
weiterlesenSeine Reputation hat er sich in Social Media erschaffen: Post auf Instagram (bis zur Löschung über 120 000 Follower) und Facebook mit einem Profilbild, das vom Instagram-Account eines britischen Surfers stammt, der in Spanien lebt.
Seinen „Content“ hat er sich mit Bildern anderer Fotografen geschaffen: gespiegelt, leicht verändert sind diese durch die Suchmaschinen gerutscht.
In der vor-digitalen Zeit gab es das auch: Anmaßung von Urheberschaft. Dies war aber recht kostenaufwändig: man musste vom Original eine gute Kopie herstellen lassen, …
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