Die Modernisierung des Urheberrechts für das digitale Zeitalter! Endlich Honorar bei Nutzung von Bildern für die Urheber! Noch wichtiger: Endlich Sicherheit für den Verbraucher! Das sind die Versprechen, die der Gesetzesentwurf mit dem sperrigen Namen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), dem zweiten Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an den Digitalen Binnenmarkt macht. 

Die Justizministerin Christine Lambrecht schwärmt am 03. Februar auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz “… machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter …“. …

weiterlesen

2021 – was ist Bildmarkt heute?

Chaos oder Baustelle - es liegt auch an den Urhebern visuellen Contents

„Disruption“ – Unordnung oder sogar Zerstörung – beschreibt wohl am besten, was auf dem Bildmarkt passiert. 

Betroffen sind die Urheber visuellen Contents – Fotograf*inn*en, Grafiker*innen, Filmer*innen. 

Der Honorarverfall bei Nutzungslizenzen scheint nicht mehr aufhaltbar. Die Honorare für Inhalte, die über Medien- oder Microstockagenturen angeboten werden, sinken von Jahr zu Jahr. 

Aber auch die Nutzer von visuellem Content müssen sich in einem Markt zurechtfinden, …

weiterlesen

Google-Bildsuche, Facebook-Urheberrechtsmanager, Adobe CAI

Bildlizenzen, Integrität der Urheber und des Content und die Big Player- nebulöse Aussichten einer Reise in die Zukunft

Wie schreibt Claudia Gerdes so schön in der PAGE: „Revolutionen passieren im Internet heutzutage oft fast unmerklich.“ 

Google führt bei Bildern den Hinweis „lizenzierbar“ ein. Facebook und Tochter Instagram kündigen einen „Urheberrechts-Manager“ an, Adobe kündigt mit verschiedenen Partnern an, über die Initiative „Content Authenticity Initiative“ letztendlich einen Industriestandard entwickeln zu wollen, der die Herkunft digitaler Bilder besser nachvollziehbar machen soll. …

weiterlesen

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte – das war einmal: Authentizität der Fotografie – ein Fazit

Früher war auch nichts besser. Der Kontext war schon immer ausschlaggebend. Symbolbilder werden durch die Redaktionen so benannt. 100 Worte und ein Bild: was der Kontext aus einem Bild macht.
©Sabine Pallaske Fotografie

Vorab: Das Beitragsbild stammt aus einer Reisereportage über Irland, ist über 25 Jahre alt und noch analog erstellt worden. Die Headline und die BU wurden von mir jetzt erstellt, sind also fiktional. Sie geben meiner Meinung aber gut wieder, wie über Headlines und Bildunterschriften Interpretationen von Bildern erzeugt werden können.

Thomas Hobein und ich haben uns – recht theoretisch- der Wahrnehmung von Bild angenommen.

In fünf Folgen haben wir die „Authentizität“ von Fotografie problematisiert. …

weiterlesen

Die Bildunterschrift verändert alles. 
Über die Authentizität der Fotografie, Teil 5

Was die Bildunterschrift aus Bildern macht, liegt auch in der Verantwortung von Bildredaktionen und Textern.

Unter dem Titel „Die ganz und gar andere Bildbeschreibung“ beleuchten wir auch Aspekte des Bildschaffens, die beim Betrachten des Bildes zwar nicht sichtbar, aber entscheidend für die künstlerische und kommerzielle Verwendung sind – und damit auch für den Erfolg.

Fotografien, ob analog oder digital erstellt, werden zumeist in Verbindung mit textlichen Elementen, wie Bildunterschriften oder Headlines, publiziert. Diese Kombination aus visuellen und visuell-verbalen Elementen führt zu einer (neuen) Gesamtaussage, die sich nicht mehr auf die Absicht des Fotografen oder den Inhalt des Bildes reduzieren lässt. Und in diesem Kontext rückt die Authentizität einer Fotografie in ein völlig neues Licht. „Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“ gilt so nicht mehr: das Bild wird mit den Worten neu interpretiert und in neue Zusammenhänge gesetzt. …

weiterlesen

Der Wert des Bildes oder das angemessenes Honorar und Wertschöpfung: der wirtschaftliche Nutzen für den Nutzer

Lizenzanalogie: dieser Begriff bestimmt vorgerichtliche Verfahren und gerichtliche Verfahren, Vergleiche und Urteile, wenn es um unerlaubte Nutzungen von Bildern geht. Ein Beschluss des OLG Frankfurt am Main bezieht die wirtschaftliche Intention des Nutzers mit in die Bewertung ein.

Der erste Schritt bei festgestellter Urheberrechtsverletzung ist über Abmahnung und einstweilen Rechtsschutz /Eilverfahren die Beseitung und strafbewährte Unterlassung der Veröffentlichung  sowie die Feststellung des „Geschäftswerts“ der Verletzung, die Fotograf*inn*en üblicherweise aus dem von ihnen entgangenen Honorar angeben, ist die Abmahnung gemäß UrhG §97 ff.

Viele Fotograf*inn*en mussten sich in den letzten Jahren in solchen Auseinandersetzungen damit beschäftigen, ihre Honorare gegenüber scheinbar marktüblichen wie Mikrostock, Abomodellen oder gar kostenfreien Angeboten zu rechtfertigen. …

weiterlesen